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FAQs - Häufig gestellte Fragen

In einem persönlichen Erstgespräch (von 50-minütiger Dauer) klären wir gemeinsam, ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist. Ihre Beschwerden werden diagnostisch eingeordnet und Sie erhalten Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

 

  • Das elektronische Einlesen Ihrer Gesundheitskarte ist zwingend erforderlich. 
  • Eine Überweisung ist nicht notwendig. 
  • Liegen medizinische, psychiatrische, psychosomatische bzw. psychotherapeutische Vorbefunde oder Entlassungsberichte vor, bringen Sie diese bitte zusätzlich mit.
  • Der Therapiebeginn erfolgt i. d. R. nach einer Wartezeit zunächst in Form von probatorischen Sitzungen (Probestunden). Erst danach wird ein Antrag für eine genehmigungspflichtige Psychotherapie an die Krankenkassen gestellt.
  • Die „Probesitzungen“ (2-4 Stunden) helfen dabei, weitere Details zu klären, eine intensivere diagnostische Abklärung durchzuführen, Ihre Therapiemotivation und Ziele herauszuarbeiten, eine Behandlungsplanung vorzunehmen, Sie über Erfolgsaussichten aber auch über mögliche Risiken und Nebenwirkungen der Therapie aufzuklären und sich näher kennenzulernen.
  • Spätestens in der letzten Probatorikstunde entscheiden Patient:in und Psychotherapeutin gemeinsam, ob sie miteinander arbeiten möchten und ob die ambulante Psychotherapie durch einen Therapieantrag bei der Krankenkasse in die Wege geleitet werden soll.

Für den Psychotherapieantrag ist es zwingend notwendig, einen sogenannten Konsiliarbericht bei einem Arzt Ihrer Wahl (meist Allgemeinmediziner:in oder Psychiater:in) einzuholen. Das Prozedere dazu besprechen wir gemeinsam im Rahmen der Probatorik.

 

  • Beantragt werden können eine Kurzzeittherapie (KZT) (12 + 12 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (LZT) von 45 bis 60 Stunden. In begründeten Fällen kann auch eine weitere Verlängerung der Therapie vorgenommen werden. 
  • Grundsätzlich kann eine Therapie auch vorzeitig beendet werden, weil z. B. eine Besserung der Symptomatik eingetreten ist oder Sie sich gegen ein Fortführen der Psychotherapie entschieden haben, z.B. weil das Therapieziel erreicht ist. 
  • Das Höchstkontingent einer Psychotherapie beträgt 80 Stunden. Danach gibt es zunächst eine 2-jährige Sperrzeit für eine weitere ambulante Psychotherapie.
  • Für Kinder und Jugendliche gelten minimale Abweichungen, die gerne im telefonischen Kontakt besprochen werden können.

Wenn bzw. sobald Ihre Krankenkasse die Psychotherapie bewilligt hat, erhalten Sie eine Kostenzusage. Erst dann kann der eigentliche Therapieabschnitt beginnen.

  • Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten (Beginn ist in der Regel zur vollen Stunde). Die Termine werden individuell abgesprochen. Meist liegen die Termine im wöchentlichen Abstand. 
  • In bestimmten Fällen, z. B. der Behandlung von Angststörungen, kann es vorkommen, dass Doppelsitzungen oder Termine mit mehreren Stunden am Block erforderlich sind.
  • Im Verlauf der Therapie werden die vereinbarten Therapieziele immer wieder gemeinsam überprüft und ggf. angepasst oder neue formuliert. Als problematisch empfundene Situationen werden ausführlich analysiert. Im geschützten Rahmen werden dann das eigene Erleben und Verhalten besprochen und überdacht sowie Veränderungen angeregt. 
  • Nähert sich das Therapieende, erfolgt ein gemeinsamer Rückblick auf das Erreichte, den Therapieverlauf und die Überprüfung des Therapieerfolges. Rückfallprophylaxe und Stärkung der vorhandenen Ressourcen gehören ebenfalls in diesen Abschnitt der Therapie, welche meist „ausgeschlichen“ wird, so dass sich die Abstände zwischen den Sitzungen am Ende der Behandlung verlängern können, bis wir uns wieder verabschieden und die therapeutische Arbeitsbeziehung beenden.
  • Weitere Informationen zu den Wegen zur Psychotherapie entnehmen Sie gern auch den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer.
  • Ich habe eine sogenannte Kassenärztliche Zulassung, bin damit also von der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ermächtigt und habe einen entsprechenden Versorgungsauftrag.
  • Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten für eine Psychotherapie in Abhängigkeit von Ihrem individuellen Vertrag. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung vor Beginn, inwieweit Leistungen für eine Psychotherapie übernommen werden. Die Verträge sind sehr unterschiedlich.

    Bei entsprechender Indikation erfolgt die Abrechnung für eine ambulante Psychotherapie gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).  Die jeweils aktuelle Fassung ist hier abrufbar.

    Therapeut:innen, die ausschließlich privatversicherte Patient:innen behandeln, finden Sie hier. Nutzen Sie bitte bevorzugt diese Anlaufstellen.

In lebensbedrohlichen Situationen wählen Sie bitte den  N o t r u f  112.

In akuten Not- oder Krisensituationen haben Sie mehrere Möglichkeiten, Soforthilfe zu finden. Die Angebote sind selbstverständlich vertraulich und anonym und auch kostenfrei.

 

 

Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie,
Universitätsklinikum Jena
03641/939 01 01
Telefonseelsorge (evangelisch)   0800/111 0 111
Telefonseelsorge (katholisch)  0800/111 0 222
Telefonseelsorge (muslimisch) 030/44 35 09 821
Telefonseelsorge (russischsprachig) 030/44 03 08 454
Nummer gegen Kummer
Kinder – und Jugendtelefon,
Elterntelefon und Helpline Ukraine
Kinder- und Jugendtelefon
116 111 (europaweit), auch Chat
Elterntelefon: 0800/111 0 550

NeST – Netzwerk Suizidprävention Thüringen

Hilfs- und Infoangebote
(Arbeitsgruppe des Universitätsklinikums)

jugendnotmail.de Mail- und Chatberatung
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung
www.bke-jugendberatung.de
Mail- und Chatberatung
FIDEO vom Diskussionsforum Depression moderiertes Selbsthilfeforum #starkgegendepression
Frauenhaus Jena 03641/44 98 72
Notruf in akuten Situationen:
0177/478 705 2
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Unterstützung für Frauen in Not
Website und 116 016

Wege aus der Krise für Männer

Infos zur Krisenbewältigung
für Männer
Kassenärztlicher Notdienst Jena 116 117
Gemeindepsychiatrische Versorgung
der Stadt Jena
Sammlung lokaler Hilfsangebote
in Jena
Traumaambulanz Jena Hilfe für Opfer von Gewalttaten
Weisser Ring Opferhilfe und Kriminalprävention
Außenstelle Jena
   
  • Über die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen finden Sie weitere PsychotherapeutInnen, PsychiaterInnen und sonstige niedergelassene Mediziner in Jena und Umgebung.
  • Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (116 117) unterstützt Sie bei der Psychotherapeutensuche, vermittelt Erstgesprächstermine und Akutbehandlungen.
  • Einen Überblick über die verschiedensten Behandlungs- und Unterstützungsangebote für psychisch erkrankte oder in seelischen Krisen befindliche Menschen sowie Informationen zu psychischen Erkrankungen bietet die Internetseite des Gemeindepsychiatrischen Verbundes Jena.

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